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AGB Kodlogy Technologies GmbH Kaiser-Ebersdorfer-Straße 81/2 1110 Wien Österreich AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma Kodlogy Technologies GmbH Vertragsumfang und Gültigkeit 1.1. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Ausgenommen hiervon sind Aufträge die über Telefon oder z.B. WhatsApp getätigt wurden und der Auftragnehmer zugestimmt hat. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend. 1.2. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. 1.3. Sämtliche Punkte und Inhalte die sich auf Programme beziehen gelten auch auf sonstige Leistungen wie z.B. die Erstellung von Webseiten, Online-Shops oder GPS Telematik Lösungen. Leistung und Prüfung 2.1. Gegenstand eines Auftrages kann sein: – Ausarbeitung von Organisationskonzepten – Global- und Detailanalysen – Erstellung von Individualprogrammen – Lieferung von Bibliotheks- (Standard-)Programmen – Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte – Erwerb von Werknutzungsbewilligungen – Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung) – Telefonische Beratung – Programmwartung – Erstellung von Programmträgern – Support – Erstellung von Webseiten/Online-Shops – Hosting – GPS-Telematik Lösungen – Sonstige Dienstleistungen 2.2. Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte, Programme, Webseiten, Online-Shops, oder sonstigen Dienstleistungen erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel, sowie den im Nutzungsvertrag und/oder Pflichtenheft vereinbarten Leistungen. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber. 2.3. Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen, Webseiten oder Onlineshops ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, das Pflichtenheft und/oder der Nutzungsvertrag, die der Auftragnehmer gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung (Pflichtenheft) und/oder der Nutzungsvertrag ist/sind vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen. 2.4. Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene Programmpaket einer Programmabnahme spätestens zwei Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt. (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der vom Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der unter Punkt 2.2. angeführten zur Verfügung gestellten Testdaten). Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von zwei Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen. Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer zu melden, der um rasche mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen. 2.5. Bei Bestellung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme. 2.6. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung oder Nutzungsvertrag tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung oder den Nutzungsvertrag nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen. Für Geleistetes gelten die aktuellen Tarife, die unter der Webseite www.kodlogy.at entnommen werden können. Des Weiteren werden keine Angebotspreise, sondern Ursprungspreise verrechnet. 2.7. Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers. 2.8. Ausdrücklich weisen wir daraufhin, dass eine barrierefreie Ausgestaltung iSd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG)“ nicht im Angebot enthalten ist, sofern diese nicht gesondert/ individuell vom Auftraggeber angefordert wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre Zulässigkeit im Hinblick auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz durchzuführen. 2.9. Der Auftragnehmer garantiert bei seinen Dienstleistungen eine verfügbare Betriebszeit (Uptime) von mindestens 85%. Bei Ausfällen durch Angriffe, wie zum Beispiel DoS oder DDoS, von außen auf das Datacenter, Hosting, die verwendeten Server oder Domains (DNS), trifft den Auftragnehmer keine Schuld. Die Zeit in der die genannten Ausfälle stattfinden. wird nicht in die garantierte Uptime miteinbezogen. Support 3.1. Der kostenfreie Support beläuft sich ausschließlich auf ein Ticketsystem oder Support per E-Mail. Dies kann an jedem Wochentag erfolgen, jedoch wird es nur innerhalb der Geschäftszeiten bearbeitet und spätestens nach 24 Stunden beantwortet. 3.2. Telefonische Unterstützung, Vor-Ort-Beratung, sowie Support außerhalb der Geschäftszeiten sind für den Auftragnehmer kein Muss, jedoch kostenpflichtig (ausgenommen Ticketsystem und Support per E-Mail), falls dennoch geleistet wird. Technische Anfragen werden über das Ticketsystem oder E-Mail spätestens innerhalb der Geschäftszeiten des nächsten Werktages, nach Eingang bearbeitet. Die jeweiligen Tarife sind aus der aktuellen Preisliste auf der Homepage www.kodlogy.at zu entnehmen. Ausnahmen hierbei können im jeweiligen Nutzungsvertrag geregelt werden. 3.3. Sofern nichts anderes vereinbart, ist der telefonische Support kostenpflichtig und wird mit € 20,- pro angefangene 15 Minuten, sofern keine aktuelleren Preise auf www.kodlogy.at vorliegen, verrechnet. Preise, Steuern und Gebühren 4.1. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers. Die Kosten von Programmträgern (z.B. CD’s, Magnetbänder, Magnetplatten, Floppy Disks, Streamer Tapes, Magnetbandkassetten usw.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt. 4.2. Bei Bibliotheks- (Standard)-Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet. 4.3. Es gelten folgende Verrechnungssätze/Stundensätze, falls keine aktuelleren Preise auf der Webseite www.kodlogy.at vorliegen: – EUR 120,- für Webhosting und Entwicklung, sowohl telefonisch als auch Vorort – EUR 100,- für Fernwartung – EUR 39,- Anfahrtskosten innerhalb Wiens – EUR 3,- pro KM ab Grenze Wien zzgl. zu Anfahrtskosten innerhalb Wiens – EUR 20,- pro angefangene 15 Minuten für telefonischen Support – EUR 100,- pro angefangene Stunde bei Terminen im eigenen Büro des Auftragnehmers Alle Preise zzgl. MwSt. Liefertermin 5.1. Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten. 5.2. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. Punkt 2.3. zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. 5.3. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen. Zahlung 6.1. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungenen analog. 6.2. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fällig zu stellen. 6.3. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. 6.4. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der vollständige Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. 6.5. Tritt der Auftragnehmer durch so eine Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen vom Vertrag zurück, ist er dazu berechtigt, 90 Kalendertage nach Beendigung des Vertrages alle Daten (E-Mails, Kundendaten, Webseiten- oder Softwaredaten, Datenbanken, etc.) des Auftraggebers, von den eigenen Systemen unwiderruflich zu löschen. Falls eine Domain durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wurde, wird diese sofort gekündigt. 6.6. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten. 6.7. Bei Nichteinhaltung von einmaligen Zahlungen, monatlichen Raten oder monatlichen Gebühren und Rechnungen wie z.B. im Nutzungsvertrag vereinbart, kann nach der dritten Mahnung der Vertrag durch den Auftragnehmer gekündigt werden. Die restlichen Raten, Gebühren, Rechnungen oder sonstige Zahlungen innerhalb der Mindestvertragsdauer (MVD) werden verrechnet und als einmalige Rechnung in Rechnung gestellt. 6.8 Bei Zahlungsverzug von 30 Kalendertagen nach Fälligkeit, werden Ihre Dienste gesperrt. Das bedeutet, dass jeglicher Besuch auf Ihrer/m Webseite/Online Shop, die Verwendung von zur Verfügung gestellter/gebotener Software oder GPS-Telematik Web Service nicht möglich ist. Die Besucher sehen nur eine Seite mit der Information, dass diese Seite gesperrt ist. Des Weiteren ist auch der Service mit den verbunden E-Mail Konten gesperrt. Während dieser Sperre können keine E-Mails verschickt oder empfangen werden. Auch nach Aufheben der Sperre, ist es nicht möglich sämtliche E-Mails, die während der Sperre an Sie geschickt wurden aufzurufen. Für sämtliche daraus entstandene Schäden übernimmt Kodlogy Technologies GmbH keine Haftung. Bei Sperre des Service, können die restlichen Raten der Mindestvertragsdauer berechnet und auf einmal gefordert werden und an ein Inkassobüro weitergeleitet werden. Urheberrecht und Nutzungsrechte 7.1. Der Auftragnehmer erteilt dem Auftraggeber nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich begrenztes Recht die Software oder webbasierte Software für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden, sämtliche auf der Grundlage des Vertrages des Auftragnehmers erstellten Arbeitsergebnisse zum eigenen, internen Gebrauch innerhalb der Vertragsdauer zu nutzen. Sämtliche sonstige Rechte verbleiben beim Auftragnehmer. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist. 7.2. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke durch den Auftraggeber, ist nur mit Absprache und schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet. Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen, etc.), sofern diese vom Auftragnehmer erstellt wurden, ausgenommen durch Dritte Erstelltes, stehen ausschließlich dem Auftragnehmer zu. Bei Verstoß wird ein Pönale in der Höhe von € 500.000, – (fünfhunderttausend Euro) verhängt. 7.3. Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung beim Auftragnehmer zu beauftragen. Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Für solch eine Dekompilierung muss der Auftragnehmer schriftlich zustimmen. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge. 7.4. Wird dem Auftraggeber eine Software zur Verfügung gestellt, deren Lizenzinhaber ein Dritter ist (zB Standardsoftware von Microsoft), so richtet sich die Einräumung des Nutzungsrechts nach den Lizenzbestimmungen des Lizenzinhabers (Hersteller). Rücktrittsrecht und Kündigungsfrist 8.1. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft. 8.2. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit. 8.3. Rücktritt durch den Auftraggeber ist nur im vereinbarten Rücktrittszeitraum möglich. In diesem Falle werden alle einmaligen Zahlungen, nach Berücksichtigung bereits erbrachter Zahlungen, in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber kann lediglich von den monatlichen Zahlungen zurücktreten. Außerdem werden in diesem Fall keine Angebotspreise, sondern Ursprungspreise verrechnet. 8.4. Die Kündigung des Nutzungsvertrages kann nur schriftlich, nach Ablauf der Mindestvertragsdauer (MVD), bei Quartalsende erfolgen. Es ist eine Kündigungsfrist von drei (3) Monaten einzuhalten. Die Laufzeit der MVD beginnt mit Übergabe der Dienstleistungen an den Auftraggeber. 8.5. Bei vorzeitiger Kündigung werden die restlichen monatlichen Zahlungen der MVD, auf einmal mit Ursprungspreisen statt Angebotspreisen in Rechnung gestellt. Gewährleistung, Wartung, Änderungen 9.1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Software die in der dazugehörigen Dokumentation beschriebenen Funktionen erfüllt, sofern die Software auf dem im Vertrag beschriebenen Betriebssystem oder Webbrowser genutzt wird. 9.2.1. Voraussetzung für die Fehlerbeseitigung ist, dass – der Auftraggeber den Fehler ausreichend in einer Fehlermeldung beschreibt und diese für den Auftragnehmer bestimmbar ist; – der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle für die Fehlerbeseitigung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt; – der Auftraggeber oder ein ihm zurechenbarer Dritter keine Eingriffe in die Software vorgenommen hat; – die Software unter den Bestimmungsmäßigen Betriebsbedingungen entsprechend der Dokumentation betrieben wird. 9.2.2. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen. 9.2.3 Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgeführt. 9.3. Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind. 9.4. Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, vom Webbrowser ausgehenden Fehlern und Restriktionen, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind. 9.5. Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer. 9.6. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf. 9.7. Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs (6) Monaten ab Übergabe. 9.8. Der Auftragnehmer ist berechtigt, unter Vorkündigung von mindestens zwei (2) Stunden, Wartungsarbeiten oder Aktualisierungen am System durchzuführen. In dieser Zeit können die Leistungen nicht verwendet werden. Es wird versucht einen für den Auftraggeber günstigen Zeitpunkt dafür zu finden. Ausnahmen sind dringende Arbeiten die getätigt werden müssen um die Sicherheit des Systems zu bewahren. 9.9. Um die in Punkt 8.8. genannten Arbeiten und Fehlerlösungen durchzuführen, ist der Auftragnehmer, dessen Mitarbeiter oder eine andere vom Auftragnehmer beauftragte Firma, dazu berechtigt, die Daten (Login-Daten, Datenbanken, Dateien, etc.) zu lesen und zu verwenden. Haftung 10.1. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückzuführen sind. Im Falle von verschuldeten Personenschäden haftet der Auftragnehmer unbeschränkt. 10.2. Die Haftung für mittelbare Schäden – wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter – wird ausdrücklich ausgeschlossen. 10.3. Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers. 10.4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die and den bereitgestellten Leistungen durch schädliche Software, Viren, Malware, etc. entstehen. 10.5. Falls eine Hardware bereitgestellt wird, obliegt die Gewährleistung und Garantie hier bei dem Hersteller der Hardware. 10.6. Bei fertiggestellten Netzwerklösungen, haftet der Auftragnehmer nicht für Komplikationen oder Sicherheitslücken, die durch Firewall oder sonstigen später durchgeführten Netzwerkeinstellungen entstehen. 10.7. Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten. 10.8. Ist die Datensicherung ausdrücklich als Leistung vereinbart, so ist die Haftung für den Verlust von Daten abweichend von Punkt 9.2 nicht ausgeschlossen, jedoch für die Wiederherstellung der Daten begrenzt bis maximal EUR 10 % der Auftragssumme je Schadensfall, maximal jedoch EUR 5.000,-. Weitergehende als die in diesem Vertrag genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des AG -gleich aus welchem Rechtsgrund- sind ausgeschlossen. 10.9. Bei Verwendung von illegalen Inhalten innerhalb der dargebotenen Software haftet alleinig der Auftraggeber. Der Auftragnehmer behält sich das Recht, ohne Vorwarnung die gebotenen Dienstleistungen einzustellen. In so einem Fall sind die restlichen Monatsraten der Mindestvertragsdauer auf einmal spätestens in zwei Wochen zu bezahlen. 10.10. Für sämtliche Inhalte innerhalb einer Software oder einer Webseite ist der Auftragnehmer verantwortlich. Sofern nichts anderes vereinbart, werden Webseiten mit Beispieldaten erstellt und sollen als Vorlage dienen. Der Auftraggeber hat die Pflicht diese eigenständig zu ändern, den Auftragnehmer mit einer vorgegebenen Änderung zu beauftragen oder einen Dritten zur Änderung zu beauftragen. 10.11. Falls der Auftragnehmer durch eine Behörde oder sonstige Institution damit beauftragt wird, Zugangsdaten der Webseite oder sonstige Daten bereitzustellen, sofern dies gesetzlich erlaubt oder richterlich beschlossen ist, ist es die Pflicht des Auftragnehmers dies zu befolgen. Sämtliche Pflichten wie z.B. Datenschutz können dadurch nicht einhaltbar. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall schad- und klaglos zu halten.10.12. Falls der Auftraggeber gehackt wird, DoS-, DDos-Attacken oder sonstige Schäden bekommt und dadurch mehr Traffic entsteht, so hat der Auftraggeber für den notwendigen Schutz zu sorgen und rechtzeitig zu reagieren. Falls der Auftraggeber sich nicht um diese Angelegenheit kümmert, kann der Auftragnehmer als Hosting Provider vom Vertrag zurücktreten und/oder sämtliche Dienste vorläufig stoppen und/oder sperren. 10.13. Falls Leistungen durch Dritte seitens des Auftragnehmers hinzugezogen werden, ist dies in einem Pflichtenheft oder dem Nutzungsvertrag angeführt. Für die ordnungsgemäße Funktion der Leistung und jeglichen Support ist diese Dritte Partei zuständig. Der Auftragnehmer spielt hierbei lediglich die Rolle eines Vermittlers und ist deshalb schad- und klaglos zu halten. Cookies 11.1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass durch den Auftraggeber bereitgestellten Webseiten oder webbasierten Softwares, Cookies auf den verwendeten Geräten gespeichert werden. Der Auftraggeber trägt die eigene Verantwortung, die Benutzer des Systems und seine Kunden über die Verwendung von Cookies zu informieren. Loyalität / Konkurrenzverbot 12.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und zwölf (12) Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen. 12.2. Vertriebspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Der Vertriebspartner darf während der Partnerschaft und zwölf (12) Monate danach keine gleichen oder ähnlichen Softwareprodukte vertreiben. 12.3. Bei Nichteinhaltung des Punktes 12.2. wird eine Pönale in einer Höhe von € 50.000,- (fünfzigtausend Euro) verhängt. Geheimhaltung 13.1. Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß § 6 des Datenschutzgesetzes einzuhalten. Sonstiges 14.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommt. 14.2. Ändert der Auftragnehmer den Firmennamen oder die Rechtsform, gelten die neuen AGB und alle Verträge mit dem neuen Firmennamen und/oder der neuen Rechtsform. Voraussetzung hierfür ist, der Auftragnehmer will den Vertrag weiterhin aufrechterhalten. 14.3. Bei Firmenübergabe des Auftraggebers an eine andere Person oder Partei, bleibt der Vertrag weiterhin aufrecht und es gilt die festgelegte Mindestvertragsdauer. Werbeinhalte / Referenz 15.4. Sofern nicht im Nutzungsvertrag anders angeführt, hat der Auftragnehmer das Recht, Werbungen innerhalb der Software zu platzieren. Über Werbungen, die auf Software von Drittanbietern angezeigt werden, hat der Auftragnehmer keine Haftung. 15.5. Sofern nicht im Nutzungsvertag anders angeführt, behält der Auftragnehmer sich das Recht, den Auftraggeber (Firmenname, Firmenlogo und Webseiten-URL), kurze Projektinformationen, eine Ansicht des abgeschlossenen Auftrages und einen Rückverweis als Referenz auf den eigenen Webseiten und sozialen Netzwerken anzuzeigen. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften. Anwendbares Recht / Gerichtsstand Der abgeschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien – Innere Stadt. Besondere Verpflichtungen des Vertragspartners Der Vertragspartner wird insbesondere auf die Bestimmungen des Pornografiegesetzes, das Verbotsgesetzes und die einschlägigen strafgesetzlichen Bestimmungen hingewiesen, wonach die Vermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt bzw. untersagt ist. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese sowie alle weiteren einschlägigen Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber Kodlogy Technologies GmbH die alleinige Verantwortung für die Einhaltung aller relevanten und einzuhaltender Rechtsvorschriften zu übernehmen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Kodlogy Technologies GmbH zur Gänze schad- und klaglos zu halten, falls letzterer wegen vom Vertragspartner in Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung, durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung. Sollte Kodlogy Technologies GmbH von einem Dritten in Anspruch genommen werden, so steht ihm allein die Entscheidung zu, wie er darauf reagiert, ohne dass der für den Inhalt verantwortliche Vertragspartner den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben könnte. Ebenso verpflichtet sich der Vertragspartner, die Bestimmungen des Jugendschutzes einzuhalten. Der Auftraggeber nimmt weiters die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes, der DSGVO und sonstige datenschutzrechtlicher Bestimmungen und die darin festgelegten Pflichten der Inhaber von Endgeräten zur Kenntnis. Er verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes und der einschlägigen fernmelderechtlichen und datenschutzrechtlichen Normen sowie sämtlicher anderer gesetzlicher Bestimmungen. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes und der einschlägigen fernmelderechtlichen Normen, insbesondere der Unterlassung der Verwendung von Telekommunikationsanlagen für anzeigepflichtige Dienste ohne vorherige Anzeige, konzessionspflichtige Dienste oder durch andere Rechtsvorschriften unterworfene Nutzungen. Der Vertragspartner verpflichtet sich überhaupt, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise so zu gebrauchen, dass sie zur Beeinträchtigung Dritter führen, oder für Kodlogy Technologies GmbH oder andere sicherheits- oder betriebsgefährdend sind. Verboten sind demnach insbesondere unerbetenes Werben und Spaming (aggressives Direct-Mailing via E-Mail) oder jede Benutzung der Leistung zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer; ferner, wenn der Vertragspartner einen im Verhältnis zu dem von ihm in Anspruch genommenen Speicherplatz überproportionalen Datentransfer aufweist oder Einzelplatz-Wählleitungsaccounts (PPP- sowie PPTP- Verbindungen) mehrfach nutzen lässt und/oder diese einen überproportionalen Datentransfer aufweisen. Der Vertragspartner verpflichtet sich weiters bei sonstigem Schadenersatz, Kodlogy Technologies GmbH unverzüglich und vollständig zu informieren, falls der Vertragspartner aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Leistungen gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass Kodlogy Technologies GmbH keine uneingeschränkte Verpflichtung zum Datentransport trifft. Keine entsprechende Verpflichtung besteht jedenfalls, wenn sich Kodlogy Technologies GmbH anderenfalls selbst der Gefahr rechtlicher Verfolgung aussetzen würde. Wird Kodlogy Technologies GmbH Spamming durch einen Vertragspartner anderer Provider bekannt, so kann er berechtigt und zum Schutz der eigenen Vertragspartner verpflichtet sein, den Datentransfer zu diesem Vertragspartner anderer Provider vorübergehend zur Gänze zu unterbinden. Auch in diesen Fällen sind Ersatzansprüche der betroffenen Vertragspartner von Kodlogy Technologies GmbH gegenüber Kodlogy Technologies GmbH ausgeschlossen. Kennzeichnung – Referenz Kodlogy Technologies GmbH ist zur Ersichtlichmachung eines Urheberrechtsvermerks und seines Logos einschließlich des dazugehörigen Corporate Design auf jeder von ihm entworfenen und/oder ausgeführten Leistungen in angemessener Größe berechtigt. Dies gilt auch für eine von einem Grafikpartner von Kodlogy Technologies GmbH erstellen Leistung. Kodlogy Technologies GmbH ist schließlich berechtigt, den Vertragsgegenstand im Original oder auch abgeändert zu Werbezwecken und/oder als Referenz in Kodlogy Technologies GmbH Drucksorten und anderen Kodlogy Technologies GmbH Materialen und/oder auf der Kodlogy Technologies GmbH Website zu verwenden und/oder öffentlich vorzuführen und von der Website des Vertragspartners zu Werbezwecken einen Link auf die Site von Kodlogy Technologies GmbH zu legen. Der Vertragspartner bevollmächtigt Kodlogy Technologies GmbH zur Erstellung von Kopien der Website-Daten zu diesem Zwecke. Die Vereinbarung gilt über die Vertragslaufzeit örtlich und zeitlich uneingeschränkt hinaus. Alle Rechte an von Kodlogy Technologies GmbH eingebrachten und verwirklichten oder auch nicht verwirklichten Ideen, Entwürfen, Programmen, Programmteilen, Quellcodes und Konzepten bleiben exklusiv bei Kodlogy Technologies GmbH, diese stellen anvertraute Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) dar. Der Vertragspartner haftet für die urheber- und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit der Kodlogy Technologies GmbH zur Verfügung gestellten Inhalte, und verpflichtet sich, Kodlogy Technologies GmbH von Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Schutzrechten zur Gänze frei und schad- und klaglos zu halten. Domain und Webhosting Kodlogy Technologies GmbH verfügt über kein eigenes Rechenzentrum, sondern hostet die Kundenprojekte auf Servern, die durch Kodlogy Technologies GmbH bei Dritten angemietet wurden. Bei welcher Firma gemietet wird, hängt von der aktuellen Zusammenarbeit ab. Kodlogy Technologies GmbH stellt dem Kunden Speicherplatz im Internet zur Verfügung, der zur Speicherung eigener Webprojekte geeignet ist. Kodlogy Technologies GmbH schuldet dem Kunden im Rahmen dieser Dienstleistung die Möglichkeit der Abrufbarkeit dieser Daten durch Dritte über das Internet. Die Betreiber der Webserver sagen eine Erreichbarkeit des Webservers von 98% im Jahresmittel zu. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Kodlogy Technologies GmbH liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist. Die Domainregistrierung erfolgt ebenfalls über einen Drittanbieter. Kodlogy Technologies GmbH mietet die Domain im Auftrag des Vertragspartners und registriert die gewünschten Domainnamen auf die Kontaktdaten des Vertragspartners. So die gewünschte Domain verfügbar ist, übernimmt Kodlogy Technologies GmbH nach gesonderter Vereinbarung auch die Vermittlung und Reservierung dieser Domain im Namen und auf Rechnung des Vertragspartners. Für die Laufzeit des Vertrages übernimmt Kodlogy Technologies GmbH hinsichtlich der verwalteten Domains die Funktion der Rechnungsstelle für den Vertragspartner, sofern nicht anders vereinbart wurde. Die Registrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle zufließt, ist in den Beträgen, die Kodlogy Technologies GmbH dem Vertragspartner verrechnet, enthalten, sofern nicht anders vereinbart wurde. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Vertragspartners mit der Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit Kodlogy Technologies GmbH aufgelöst wird, sondern der Vertragspartner diesen vielmehr eigens bei der Registrierungsstelle entsprechenden den Bestimmungen des Vertrages und deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen kündigen muss, außer es wurde eine Kündigung der Domain vereinbart. Der Vertragspartner wird sich selbständig über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweils zuständigen Registrierungsstelle informieren. Kodlogy Technologies GmbH übernimmt keinerlei Haftung für einen bestimmten Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Registrierungsstelle. Der Vertragspartner bestätigt, dass er selber die Zulässigkeit der von ihm vereinbarten Domain insbesondere aber nicht ausschließlich in markenrechtlicher Hinsicht geprüft hat, die einschlägigen und zur Anwendung gelangenden Rechtsvorschriften einhält und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichen- oder sonstigen Rechten verletzen, wofür er Kodlogy Technologies GmbH auch zur Gänze schad- und klaglos halten. Bei Domain- oder Hosting-Transfer von einem anderen Anbieter auf Kodlogy Technologies GmbH hat sich der Vertragspartner selbst um die Kündigung beim vorherigen Anbieter zu kümmern. Kodlogy Technologies GmbH ist nur für den Transfer zuständig. In Ergänzung zu (bzw bei Widersprüchen abweichend von) den Allgemeinen Vertragsbestimmungen gilt folgendes: Sonderbestimmungen bei Domainregistrierung Der Auftragnehmer vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Der Auftragnehmer beginnt mit der Bearbeitung des Geschäftsfalls innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss; der Erfolg der Reservierung kann nicht garantiert werden, da eine Domain ggf. nicht mehr verfügbar sein kann, da sie vielleicht in diesem Zeitraum durch jemand anderen reserviert wurde oder es sich bei der Domain um eine Premiumdomain handelt, die von der jeweiligen Registry zu einem höheren Preis angeboten wird. In diesem Fall wird der Auftranehmer eine Rückbuchung der bezahlten Kosten durchführen, falls die Domain nicht mehr verfügbar ist, oder der Kunde den eventuell höheren Preis nicht akzeptiert. Der Vertrag ist somit nur gültig, wenn auch die Domain zum angebotenen Preis registriert werden kann. Die Domain wird für .at, .co.at und .or.at-Adressen von der Registrierungsstelle nic.at eingerichtet, für sonstige Adressen von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle. Der Auftragnehmer fungiert hinsichtlich der von nic.at verwalteten Domains auf die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle (sofern nicht anders vereinbart); das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain besteht jedoch jedenfalls zwischen dem Kunden und der Registrierungsstelle direkt, unter Einbeziehung der AGB der jeweiligen Registrierungsstelle. Links zu AGB der Registrierungsstellen befinden sich auf Website des Auftragnehmers. Die Registrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle zufließt, ist in den Beträgen, die der Auftragnehmer dem Kunden verrechnet, enthalten (sofern nicht anders vereinbart). Bei nicht von der nic.at verwalteten Domains erfolgt die Verrechnung zwischen dem Kunden und der Domainverwaltungseinrichtung direkt, sofern nichts anderes vereinbart wurde; der ISP verrechnet dem Kunden diesfalls vereinbarungsgemäß das Entgelt für die Anmeldung, die benutzten technischen Einrichtungen sowie eine Verwaltungsgebühr. Richtlinien für .com, .net, .org, .info, .biz, alle anderen ICANN-Domains Der Auftragnehmer arbeitet mit von ICANN offiziell akkreditierten Registraren für die Top Level Domainnamen .COM und .NET. Es gilt die ’Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy’ von ICANN (UDRP) http://www.icann.org/en/dndr/udrp/policy.htm Registriert der Kunde eine .COM und/oder eine .NET Domain, so stimmt er zu, die .COM / .NET Registry, VeriSign, Inc., und seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Tochtergesellschaften von allen Ansprüchen, Schäden, Haftungen, Kosten und Ausgaben, einschließlich angemessener Anwaltshonorare und Aufwände die aus oder im Zusammenhang mit dem eingetragenen Domaininhaber entstehen schadlos zu halten. Die Gebühr für die Wiederherstellung (Reaktivierung) eines aufgrund einer Kündigung bereits gelöschten Domainnamens wird nach zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit der Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit dem Auftragnehmer aufgelöst wird, sondern der Kunde diesen vielmehr eigens bei der Registrierungsstelle kündigen muss, sofern nicht zwischen Auftragnehmer und dem Kunden ausdrücklich (und bei Unternehmern: schriftlich) anderes vereinbart wurde. Bezogen auf die Domain gelten daher die Allgemeinen Vertragsbedingungen von nic.at (abrufbar unter www.nic.at) bzw der ansonsten jeweils zuständigen Registrierungsstelle; diese werden dem Kunden vom Auftragnehmer auf Wunsch zugesandt. Der Auftragnehmer ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet, hat aber das Recht, im Fall von Bedenken die Registrierung zu verweigern. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird den ISP diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten. Die Bestimmungen gelten bei Domaintransfers sinngemäß. Scheitert der Transfer aus Gründen, die nicht in der Sphäre des Auftragnehmers liegen oder ist die automatisierte Verarbeitung nicht möglich, hat der Kunde das Entgelt dennoch zu bezahlen. Für weitere Bemühungen des ISP muss der Kunde ein gesondertes Entgelt entrichten. Der Kunde hat einen Transfer dem Auftragnehmer bekannt zu geben und den Vertrag mit dem Auftragnehmer unter Einhaltung der Kündigungsfrist und eventueller Zahlung von Restlaufzeitentgelten zu kündigen. Außer bei Nic.at erlischt die Domain in jedem Fall der Beendigung des Vertrages zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer; der Kunde hat daher selbst vorzukehren, dass er die Domain rechtzeitig transferiert. Anbindung und Einrichtung von Plugins an eine Webseite oder einen Online-Shop Der Vertragspartner kann Kodlogy Technologies GmbH damit beauftragen sämtliche Plugins oder Funktionen Dritter an die Webseite anzubinden. Falls der Anbieter des auf der Webseite verwendeten Themas, Plugins oder sonstigen Moduls den Support einstellt und sämtliche Funktionen dadurch nur eingeschränkt funktionieren oder zur Gänze ausfallen, ist der jeweilige Anbieter dafür zuständig. Selbiges gilt auch, falls durch Updates oder Einrichtung zusätzlicher Plugins die Funktionen der Webseite oder des Online-Shops nicht mehr funktionieren oder die Webseite oder der Online-Shop nicht mehr ordnungsgemäß mit der PHP-Version, der Datenbank oder der CMS Version interagieren. Kodlogy Technologies GmbH trifft in diesem Falle keine Schuld und ist für etwaige Schäden die dadurch entstehen können schad- und klaglos zu halten. Nach Vereinbarung bei Einrichtung von Software an ein Endgerät (Computer, Kassa, Laptop, Smartphone, etc) und etwaigen Schäden die dadurch entstehen können übernimmt Kodlogy Technologies GmbH keine Haftung. Schlussbestimmungen 22.1. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht Zusätzliche Bedingungen bei Kodlogy 360 GPS-Telematik Lösungen Begriffsbestimmung und Abgrenzung 1.1 Kodlogy 360 GPS Telematik-Lösungen sind webbasierte Systeme (Web Services), die es ermöglichen über das Internet Daten zwischen mobilen Objekten und einer Zentrale zu übertragen, auszuwerten und zu visualisieren. 1.2 Objekte sind Fahrzeuge und andere bewegliche Investitionsgüter, die mit kompatiblen Bordrechnern (OBC) ausgestattet sind. Die Ausstattung mit einem OBC ist für die Funktion der WEB Services zwingend notwendig. 1.3 OBC sind technische Geräte, mit denen Daten in Objekten erfasst, zwischengespeichert und automatisch nach einem eingestellten Ablauf oder per manueller Abfrage in Form von GPRS-Nachrichten über ein GSM-Mobilfunknetz an einen Web Service gesendet werden. 1.4 Der Web Service ist für den Kunden eine technische Plattform, die die Kommunikation mit den OBC gewährleistet, übermittelte Daten sammelt, speichert und zur Anzeige für den Kunden über das Internet aufbereitet. Über die bereitgestellte Internetseite kann der Kunde die Kommunikation mit den OBC über Befehle steuern, die über den Webservice an das GSM-Mobilfunknetz übergeben und an die OBC übertragen werden. 1.5 Positionsdaten werden von den OBC per Satellitenortung via GPS gewonnen. Die Genauigkeit dieser Daten ist von der Konfiguration des Systems und von externen, durch das System nicht beeinflussbaren Umgebungsbedingungen abhängig. Die Kommunikation zwischen OBC und Webservice erfolgt per GPRS-Übertragung über ein GSM-Mobilfunknetz. Ausreichende Qualität und Verfügbarkeit der Funkversorgung am Standort des OBC liegen in der Verantwortung des Mobilfunknetzbetreibers. Leistungsumfang, Gewährleistung, Haftung 2.1 Die nachstehenden Bedingungen regeln die Nutzung von Telematik-Services zwischen dem Kunden und der Kodlogy Technologies GmbH als Vermittler des Dienstes (im folgendem als Kodlogy bezeichnet). 2.2 Der Vertrag kommt aufgrund eines schriftlichen Nutzungsvertrages unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars und nach Annahme durch Kodlogy, die spätestens durch Freischaltung des Dienstes für den Kunden erfolgt, zustande. 2.3 Sämtliche Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen bedürfen für ihre Verbindlichkeit zwingend der Schriftform. 2.4 Kodlogy haftet nicht für die regionale, zeitliche und qualitative Verfügbarkeit des GSM-Mobilfunknetzes. 2.5 Insbesondere haftet Kodlogy nicht dafür, dass GPRS Datenpakete innerhalb einer festgelegten Zeit an das Mobilfunknetz übergeben werden können sowie an das Netz übergebene GPRS Datenpakete an die Web Services bzw. OBC ausgeliefert werden können. 2.6 Kodlogy haftet nicht für die regionale, zeitliche und qualitative Verfügbarkeit der Signalversorgung durch das GPS-Satellitensystem. Insbesondere wird keine Haftung für die Genauigkeit der übermittelten Signale und der hierdurch errechneten Positionsdaten übernommen. 2.7 Kodlogy haftet nicht dafür, dass das GSM-Mobilfunknetz sowie die GPS-Satellitenortung auch in der Zukunft die aktuellen Funktionsumfänge zur Erbringung der vertraglich geregelten Leistungen zur Verfügung stellen werden. Sollten diese Dienste oder deren Funktionalität teilweise nicht nutzbar sein, so stellt dies einen Fall höherer Gewalt dar, auf den Kodlogy keinen Einfluss hat und der Kodlogy von seiner Leistungspflicht befreit. 2.8 Aufgrund des technologischen Fortschritts ist es möglich, dass einzelne Systemkomponenten und -funktionen Änderungen unterliegen oder nicht mehr erhältlich sind. Kodlogy behält sich deshalb das Recht vor, im System vom Angebot abweichende Komponenten und Funktionen einzusetzen. Im Falle einer aufpreispflichtigen Änderung wird dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, falls es zu keiner Einigung zwischen den Vertragspartnern kommt. In diesem Falle kann der Web Service Vertrag für das betreffende Fahrzeug mit einem Einschreiben 14 Tagen vor dem jeweiligen Quartalsende einvernehmlich gekündigt werden. 2.9 Kodlogy haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch die Nutzung von Web Services oder der Geräte entstehen. Soweit es sich um einen Vertragspartner, um ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, ist die Haftung auch für mittelbare oder Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen) ausgeschlossen. In diesem Fall gilt auch der Verlust oder die Beschädigung von Daten nicht als Sachbeschädigung und fällt nicht unter die möglichen Haftungsansprüche. Etwaige Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall durch die Höhe der an Kodlogy zu zahlenden Entgelte begrenzt. 2.10 Die Web Services sind in verschiedenen Leistungsstufen verfügbar. Die Leistungsstufen sind dem jeweilig gültigen Web Servicevertrag zu entnehmen, 2.11 Die in den OBC integrierten GSM-SIM-Karten dienen ausschließlich der Kommunikation zwischen der OBC-Hardware und der darin hinterlegten IP-Adresse. Eine missbräuchliche Verwendung der SIM-Karten, soweit diese von Kodlogy bereitgestellt werden, in anderen Applikationen oder Endgeräten ist nicht zulässig. Kodlogy ist in diesen Fällen sowie bei technischen Defekten berechtigt, die Karten unverzüglich zu sperren und dem Kunden missbräuchlich entstandene Kommunikationskosten zuzüglich der durch den Missbrauch entstandenen zusätzlichen Verwaltungsaufwände in Rechnung zu stellen. 2.12 Um den Web Service und die OBC nutzen zu können, benötigt der Kunde einen leistungsstarken Internet-Zugang (DSL). Kodlogy ist nicht verantwortlich für die Bereitstellung und Leistungsfähigkeit des vom Kunden genutzten Internetzugangs, insbesondere übernimmt Kodlogy keine Haftung für durch den Internetzugang oder beim Kunden installierte IT-Sicherheits-Systeme verursachte Beeinträchtigungen der Systemverfügbarkeit. Stand: 05.09.2022 Nic.at AGB (Österreich Domain Registrierstelle) https://www.nic.at/de/agb Hetzner.de AGB (Domain & Hostingserver) https://www.hetzner.com/de/rechtliches/agb